Automatische Rauchwarnmelder
Donnerstag, den 6. April 2006In unserem Treppenhaus hängen sie relativ unscheinbar unter der Decke, die automatischen Rauchwarnmelder – auf jeder Etage einer. Nach § 45 Absatz 6 der Hamburgischen Bauordnung sind diese kleinen unscheinbaren Geräte seit dem 7. Dezember 2005 verpflichtend für neu- bzw. umgebaute Wohnungen. Außerdem müssen bis Ende 2010 alle bestehenden Wohnungen in Hamburg über Rauchwarmmelder verfügen.

